Qualität der Durchführung aktueller Baumassnahmen | |
unvorhergesehene Ereignisse, die eine Neuplanung des Baus erfordern | |
baubegleitende Begutachtung zur Sicherstellung der Qualität |
an Gebäuden | |
Mängel an aktuellen Baumaßnahmen | |
Schäden an Gebäudehüllen, Fundamenten und der Konstruktion |
Einschätzung des Instandsetzungsrückstaues | |
Einschätzung der Restnutzungsdauer von Gebäuden und Bauteilen |
erfolgen zur Sicherung der Qualität von Baumaßnahmen und bei Schäden und Mängeln an Gebäuden, Gewerbefläche und Instrustrieanlagen (Anlegestellen für Schifffahrt usw.). Das Beweissicherungsverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung Bau (VOB).
Wertgutachten und Analysen erfolgen bei der Bewertung von Immobilien unter der Berücksichtigung von Schäden, Mängel und Restnutzungsdauer.