hierbei werden folgende Sachverhalte beurteilt:
Qualität der Durchführung aktueller Baumassnahmen
unvorhergesehene Ereignisse, die eine Neuplanung des Baus erfordern
baubegleitende Begutachtung zur Sicherstellung der Qualität
hierbei werden folgende Sachverhalte beurteilt:
an Gebäuden
Mängel an aktuellen Baumaßnahmen
Schäden an Gebäudehüllen, Fundamenten und der Konstruktion
hierbei werden folgende Sachverhalte beurteilt:
Einschätzung des Instandsetzungsrückstaues
Einschätzung der Restnutzungsdauer von Gebäuden und Bauteilen
Bau- und Schadensgutachten:

erfolgen zur Sicherung der Qualität von Baumaßnahmen und bei Schäden und Mängeln an Gebäuden, Gewerbefläche und Instrustrieanlagen (Anlegestellen für Schifffahrt usw.). Das Beweissicherungsverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung Bau (VOB).

Wertgutachten:

Wertgutachten und Analysen erfolgen bei der Bewertung von Immobilien unter der Berücksichtigung von Schäden, Mängel und Restnutzungsdauer.

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Stefan Hörder
Dipl.-Ing. Bauwesen
Dipl. Wirtschaftsingenieur
Energieberater (IHK)
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